Allgemeine Geschäftsbedingungen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen, sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar, Personal, Dienstleistungen u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden. Ein Auftrag kann mündlich, per Fax, Mail oder per Auftragsbestätigung erteilt werden. Fleischerei Hellebrandt behält sich vor während der Veranstaltung oder Dienstleistung die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Brandschutz, Arbeitsschutz, Hygienevorschriften) anzuwenden. Sollte dies in Absprache mit dem Auftraggeber nur mit Mehrkosten und erhöhtem Aufwand möglich sein, werden die anfallenden Mehrkosten berechnet.

ENTHALTENE LEISTUNGEN
Im Leistungsspektrum ist enthalten, außer im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders definiert: Speisenauswahl in geeigneten Behältnissen, geeignetes Büffetbesteck, Aufbau des Büffets.

NICHT ENTHALTENE LEISTUNGEN
z.B. Lieferung, Geschirr, Servietten, Tischwäsche, Deko, Transportkosten, Umbauarbeiten vor Ort, Wartezeiten, übermäßiger Verschleiß.

PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer wie im zugrundeliegenden Angebot oder Auftragsbestätigung aufgeführt. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Angebot oder Auftragsbestätigung der zugrundeliegenden Kosten erhöhen und seit Erteilung mehr als 4 Monate verstrichen sind. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Wenn sie Verbraucher im Sinne des Paragraphen §286 Absatz 3 Satz 1, Hs BGB sind, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass 30 Tage nach Erhalt dieser Rechnung der Verzug eintritt. Der Kunde teilt der Fleischerei Hellebrandt 7 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% behalten wir uns das Recht vor die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Fleischerei Hellebrandt möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

TERMINE
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

STORNIERUNG
Sollten die vereinbarten Leistungen und Reservierungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum storniert werden, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungs-, Reservierungsgebühr in Höhe von 15 % der vereinbarten Leistungen zu berechnen. Im Falle von späteren Stornierungen bzw. für den Fall, dass ein Vertrag nicht wirksam zustande kommt, berechnen wir:

- bis 14 Tage vor Veranstaltung 25%
- bis 5 Tage vor Veranstaltung 50%
- bis 1 Tage vor Veranstaltung 75%
- danach 100% der vereinbarten Vergütung

zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.

ÄNDERUNGEN

Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Wir behalten uns vor Speisen, Getränke und Leistungen im gegebenen Maß durch gleichwertige Artikel oder Leistungen ersetzen.

TRANSPORTKOSTEN UND GEFAHRÜBERGANG
Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Food, und Geschirr/ Mobiliar beträgt 1€ pro gefahrenen Km.- Dieser beinhaltet 1 Fahrer zzgl. max. 30 Minuten Aufbauzeit vor Ort. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils die Preise unserer Liste neuesten Datums. Der Lieferort muss vom öffentlichen Verkehrsbereich erreichbar sein.

MÄNGEL
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Serviceleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.

ALLGMEINE BESTIMMUNGEN
Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.

EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist 52134 Herzogenrath, Geilenkirchenerstr. 444